{"id":362,"date":"2018-12-20T15:55:25","date_gmt":"2018-12-20T14:55:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/?page_id=362"},"modified":"2018-12-20T16:02:16","modified_gmt":"2018-12-20T15:02:16","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/en\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"terms and conditions"},"content":{"rendered":"<p><br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/news\/\" target=\"_self\" itemprop=\"url\"><br \/>\n\t\t\t\t<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/PR_icon_News.png\" alt=\"PR_icon_News\" itemprop=\"image\" height=\"130\" width=\"130\" title=\"PR_icon_News\"  \/><br \/>\n\t\t\t\t<\/a><\/p>\n<h3>\n\t\tNews<br \/>\n\t<\/h3>\n<p>\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/lasershow\/\" target=\"_self\" itemprop=\"url\"><br \/>\n\t\t\t\t<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/laser.pr-event.png\" alt=\"laser.pr-event\" itemprop=\"image\" height=\"130\" width=\"130\" title=\"laser.pr-event\"  \/><br \/>\n\t\t\t\t<\/a><\/p>\n<h3>\n\t\tLasershow<br \/>\n\t<\/h3>\n<p>\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/feuerwerk\/\" target=\"_self\" itemprop=\"url\"><br \/>\n\t\t\t\t<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/feuerwerk.pr-event.png\" alt=\"feuerwerk.pr-event\" itemprop=\"image\" height=\"130\" width=\"130\" title=\"feuerwerk.pr-event\"  \/><br \/>\n\t\t\t\t<\/a><\/p>\n<h3>\n\t\tFeuerwerk<br \/>\n\t<\/h3>\n<p>\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/technikverleih\/\" target=\"_self\" itemprop=\"url\"><br \/>\n\t\t\t\t<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/technikverleih.pr-event.png\" alt=\"technikverleih.pr-event\" itemprop=\"image\" height=\"130\" width=\"130\" title=\"technikverleih.pr-event\"  \/><br \/>\n\t\t\t\t<\/a><\/p>\n<h3>\n\t\tTechnikverleih<br \/>\n\t<\/h3>\n<p>\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/artists\/\" target=\"_self\" itemprop=\"url\"><br \/>\n\t\t\t\t<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/PR_icon_artists.png\" alt=\"PR_icon_artists\" itemprop=\"image\" height=\"130\" width=\"130\" title=\"PR_icon_artists\"  \/><br \/>\n\t\t\t\t<\/a><\/p>\n<h3>\n\t\tArtists<br \/>\n\t<\/h3>\n<p>\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/catering\/\" target=\"_self\" itemprop=\"url\"><br \/>\n\t\t\t\t<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.pr-eventmanagement.com\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/Catering.pr-event.png\" alt=\"Catering.pr-event\" itemprop=\"image\" height=\"130\" width=\"130\" title=\"Catering.pr-event\"  \/><br \/>\n\t\t\t\t<\/a><\/p>\n<h3>\n\t\tCatering<br \/>\n\t<\/h3>\n<h1>\n\t\tALLGEMEINE GESCH\u00c4FTS- UND VERLEIHBEDINGUNGEN<br \/>\n\t<\/h1>\n<h2>\u00a7 1\u00a0ALLGEMEINES<\/h2>\n<p>Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverh\u00e4ltnisse zwischen der Firma PR-EVENTMANAGEMENT und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung bzw. den Kauf von Gegenst\u00e4nden und hiermit zusammenh\u00e4ngend die Sach- und Dienstleistungen von PR-EVENTMANAGEMENT zum Gegenstand haben. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 2\u00a0ANGEBOT &amp; VERTRAGSABSCHLUSS<\/h2>\n<p>Die Angebote von\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0sind grunds\u00e4tzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter, sowie die Auftragsbest\u00e4tigung durch\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die entsprechende Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot.\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0kann dieses Angebot bis kurz vor Mietbeginn, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 3\u00a0MIETZEIT, MIETPREIS &amp; ZUS\u00c4TZLICHE LEISTUNGEN<\/h2>\n<p>Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Termin der Abholung der Mietgegenst\u00e4nde aus dem Lager von PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0(Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der R\u00fcckgabe der Mietgegenst\u00e4nde im Lager von PR-EVENTMANAGEMENT; auch wenn der Transport durch PR-EVENTMANAGEMENTerfolgt ist, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager f\u00fcr Mietbeginn und Mietende ma\u00dfgeblich. Zur Mietzeit z\u00e4hlen also auch Tage an denen die Mietgegenst\u00e4nde abgeholt bzw. von PR-EVENTMANAGEMENT angeliefert und zur\u00fcckgegeben bzw. von PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0abgeholt werden, also auch angebrochene Tage. Nicht zur\u00fcckgebrachte Anlagen werden zu unserem \u00fcblichen Anfahrtsgeld abgeholt. Der Betrag richtet sich nach Weg und Aufwand, betr\u00e4gt jedoch mindestens \u20ac25,- Bei unvollst\u00e4ndiger R\u00fcckgabe wird der Mietvertrag f\u00fcr die ausstehenden oder unvollst\u00e4ndigen Ger\u00e4te bis zur vollst\u00e4ndigen R\u00fcckgabe verl\u00e4ngert. Es gelten die regul\u00e4ren Preise laut Preisliste. Kleinteile wie Haken, Adapterstecker, Klebeb\u00e4nder und Kabelbinder werden sofort als Verlust berechnet. Entsteht\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0eine Schadenersatzvorderung oder ein Verdienstausfall, weil die nicht zur\u00fcck gegebenen Ger\u00e4te zu einem neuen Auftrag gemietet wurden, \u00fcbernimmt der Vormieter die entstehenden Kosten. Bei Abholung ist ein g\u00fcltiger Personalausweis vorzulegen. Sofern nicht f\u00fcr bestimmte Leistungen abweichende Preise wirksam vereinbart worden sind, gelten f\u00fcr die \u00dcberlassung der Mietgegenst\u00e4nde die Preise der jeweils bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Preisliste in Verbindung mit der Zeit-Mengen-Staffelung. Die Preise verstehen sich als Abholpreise ab Lager 5660 Taxenbach. Zus\u00e4tzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 4\u00a0STORNIERUNG<\/h2>\n<p>Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis sp\u00e4testens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgeb\u00fchr zu k\u00fcndigen (Stornierung). Die K\u00fcndigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgeb\u00fchr ist zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung f\u00e4llig und betr\u00e4gt 25 % des vereinbarten Mietpreises, wenn sp\u00e4testens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird. 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach, sp\u00e4testens jedoch 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80 % des vereinbarten Mietpreises, wenn danach, jedoch sp\u00e4testens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. F\u00fcr den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des K\u00fcndigungsschreibens bei\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0ma\u00dfgeblich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Verg\u00fctungen oder Verg\u00fctungsanteile, die f\u00fcr zus\u00e4tzliche Leistungen vereinbart worden sind, sofern der Mieter nicht nachweist, das\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0ein Schaden \u00fcberhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als der entsprechende auf die Verg\u00fctung entfallende Abstandsbetrag ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 5\u00a0ZAHLUNG<\/h2>\n<p>Der Mieter tr\u00e4gt bei der Durchf\u00fchrung seiner Veranstaltung das alleinige wirtschaftliche und finanzielle Risiko.\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0kann nicht dazu veranlasst werden, wegen Misserfolg der Veranstaltung von Teilen der Forderungen abzusehen oder die Preise zu senken. Sofern nicht f\u00fcr bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalit\u00e4ten schriftlich wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Verg\u00fctung ohne Abz\u00fcge bzw. Skonti (sp\u00e4testens) zum vereinbarten Mietbeginn f\u00e4llig (Vorauskasse).\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0ist zur Gebrauchs\u00fcberlassung nur Zug um Zug gegen vollst\u00e4ndige Zahlung der Verg\u00fctung verpflichtet. F\u00fcr den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Aufrechnungsrechte und Zur\u00fcckbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenanspr\u00fcche des Mieters nicht rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Verg\u00fctung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis sind w\u00e4hrend des Verzuges mit 15% p. a. zu verzinsen.\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0 hat wegen aller f\u00e4lligen Anspr\u00fcche, die ihr aus dem Verleih-\/ Verkaufvertrag zustehen, ein Pfandrecht und ein Zur\u00fcckhaltungsrecht an den in Ihrer Verf\u00fcgbarkeit befindlichen G\u00fctern. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus anderen Auftr\u00e4gen geltend gemacht werden. Macht\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0 Ihrem Recht zum Pfandverkauf der in Ihren Besitz gelangten Gegenst\u00e4nde Gebrauch, so gen\u00fcgt f\u00fcr die Pfandversteigerungsandrohung und die Mitteilung des Versteigerungstermin die Absendung einer Benachrichtigung an die letzte\u00a0PR- EVENTMANAGEMENT\u00a0 bekannte Anschrift des Auftraggebers (Schuldners). Die Pfandversteigerung darf nicht vor Ablauf eines Monats nach Androhung erfolgen. Der Mietpreis ist generell im Voraus f\u00e4llig. Sonderkonditionen m\u00fcssen in der Form schriftlich fixiert werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir zur sofortigen Demontage (gegen Kostenersatz) der Mietger\u00e4te berechtigt. Allf\u00e4llige gew\u00e4hrte Rabatte oder Wochenverg\u00fcnstigungen sind damit hinf\u00e4llig. \u00dcber die Berechnung einer Kaution oder Wertdepots (z.B. bei Auslandsverleih) wird speziell bei Abschlu\u00df des Verleihvertrages entschieden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 6\u00a0GEBRAUCHS\u00dcBERLASSUNG &amp; GEW\u00c4HRLEISTUNG<\/h2>\n<p>Alle Verleihger\u00e4te sind das uneingeschr\u00e4nkte Eigentum der Firma und k\u00f6nnen jederzeit vom Vermieter ohne Angabe von Gr\u00fcnden zur\u00fcckgefordert werden.\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0 verpflichtet sich, die Mietsache in einem zu dem vertragsm\u00e4\u00dfigen Gebrauch geeigneten Zustand f\u00fcr die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu \u00fcberlassen. Die Abholung kann nur w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftszeiten erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenst\u00e4nde bei \u00dcberlassung auf Vollst\u00e4ndigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0 unverz\u00fcglich anzuzeigen. Unterl\u00e4sst der Mieter die Untersuchung und\/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der \u00fcberlassenen Mietgegenst\u00e4nde als genehmigt\/mangelfrei. Unterl\u00e4sst der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Anspr\u00fcche von\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT nicht berechtigt, Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend zu machen oder zu k\u00fcndigen oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung oder Anspr\u00fcche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen. Liegt ein angezeigter anf\u00e4nglicher Mangel der Mietgegenst\u00e4nde vor, so ist\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0 nach eigener Wahl zum Austausch bzw. zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0 zur Vervollst\u00e4ndigung bzw. zur M\u00e4ngelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften bzw. fehlenden Mietgegenst\u00e4nde eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Sind mehrere Gegenst\u00e4nde vermietet, kann die K\u00fcndigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenst\u00e4nde als zusammengeh\u00f6rig vermietet worden sind und die M\u00e4ngel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsf\u00e4higkeit der Mietgegenst\u00e4nde in ihrer Gesamtheit wesentlich beeintr\u00e4chtigen. Jegliches Mitverschulden des Mieters an der St\u00f6rung schlie\u00dft das K\u00fcndigungsrecht aus. Werden Ger\u00e4te, hinsichtlich derer\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0die zus\u00e4tzliche Verpflichtung vom Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Ger\u00e4te technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Fachpersonal von\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT angemietet, haftet\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0 f\u00fcr Funktionsst\u00f6rungen nur, wenn der Mieter nachweist, dass f\u00fcr die M\u00e4ngel kein Bedienungsfehler urs\u00e4chlich oder mit urs\u00e4chlich ist. Im \u00dcbrigen sind Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Mieters, insbesondere f\u00fcr verschuldensunabh\u00e4ngige schadenersatzabh\u00e4ngige wegen Nichterf\u00fcllung und M\u00e4ngel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabh\u00e4ngig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverz\u00fcglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutz der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenst\u00e4nde etwa erforderlichen \u00f6ffentlich-rechtlichen Genehmigung rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0erfolgt, hat der Mieter\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. F\u00fcr die Genehmigungsf\u00e4higkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenst\u00e4nde \u00fcbernimmt\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0keine Gew\u00e4hr. Die Vermietung auch vorhandener Ger\u00e4te und Teile kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 7\u00a0SCHADENERSATZ<\/h2>\n<p>S\u00e4mtliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Mieters (auch f\u00fcr zus\u00e4tzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit der Leistung, wegen Nichterf\u00fcllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftausschluss gilt auch f\u00fcr jegliche Art von Folgesch\u00e4den, entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den. Ausgenommen vom vorstehenden Haftausschluss sind solche Ersatzanspr\u00fcche, deren Schadensursache grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Handeln von\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0beruht. Soweit die Haftung von\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0ausgeschlossen ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten von\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT. Des Weiteren \u00fcbernimmt\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0 keine Haftung f\u00fcr Immissionssch\u00e4den (H\u00f6rsch\u00e4den, Sehsch\u00e4den, gesundheitliche Sch\u00e4den oder \u00c4hnliches). Die verwendeten Nebelfl\u00fcssigkeiten sind gepr\u00fcft nach DIN, haben keine MAK Werte oder toxische Inhaltsstoffe und beinhalten keine \u00d6le. Trotzdem kann es bei empfindlichen Personen, wie Asthma- oder Lungenkranken zu Beschwerden kommen.\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0 \u00fcbernimmt dahingehend keinerlei Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den jeglicher Art. F\u00fcr alle am Verleihger\u00e4t entstanden Sch\u00e4den haftet der Mieter. Allf\u00e4llig dadurch notwendige Reparaturen werden mit dem Preis der Ersatzteile und der Servicezeit in Rechnung gestellt. Nicht mehr zu reparierende Ger\u00e4te sind mit dem Neupreis zu ersetzten. Der Mieter hat die Ger\u00e4te entsprechend pfleglich zu behandeln und f\u00fcr Schutz gegen jegliche Besch\u00e4digung zu sorgen. Die Aufkl\u00e4rungspflicht \u00fcber Sch\u00e4den liegt beim Mieter. Sollten sich nach R\u00fcckgabe, bei der \u00dcberpr\u00fcfung Fehler oder Sch\u00e4den ergeben, die uns vom Mieter nicht gemeldet oder verschwiegen worden sind, stellen wir zuz\u00fcglich Diagnosekosten \u20ac 50,-netto per Stunde in Rechnung. Die Mietger\u00e4te werden von uns in \u00fcberpr\u00fcftem und sauberem Zustand \u00fcbergeben. Der Mieter hat nach dem Einsatz f\u00fcr eine entsprechende S\u00e4uberung der Ger\u00e4te und Gegenst\u00e4nde zu sorgen, ansonsten wird eine Reinigungspauschale von \u20ac 50,- netto per Stunde in Rechnung gestellt. Gleiches gilt auch f\u00fcr alle Arten von Kabeln. Jene werden aufgerollt und mit Kabelklemmen versehen ausgegeben, und sollten auch so retourniert werden. F\u00fcr nicht aufgerollte oder verschmutzte Kabel wird eine Pauschale von \u20ac 3,- netto pro Kabel verrechnet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 8\u00a0PFLICHTEN DES MIETERS<\/h2>\n<p>Die Mietgegenst\u00e4nde sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenst\u00e4nde auf seine Kosten verpflichtet.\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT ist w\u00e4hrend der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Die Mietgegenst\u00e4nde d\u00fcrfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschlie\u00dflich vom fachkundigen Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter f\u00fcr die fortw\u00e4hrende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Der Mieter hat f\u00fcr eine st\u00f6rungsfreie und ausreichend dimensionierte Stromversorgung zu Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. F\u00fcr Ausf\u00e4lle und Sch\u00e4den der Mietsachen in Folge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabh\u00e4ngig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet f\u00fcr Besch\u00e4digungen, Verluste oder \u00e4hnliches bis zur H\u00f6he des Neuwertes der Ger\u00e4te. F\u00fcr verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Gl\u00fchlampen oder andere Teile, einschlie\u00dflich Kleinzubeh\u00f6r, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten. Der Mieter haftet f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Aufstellung und Installation aller Anlagen, und hat f\u00fcr die ggf. notwendige \u00dcberpr\u00fcfung der Beh\u00f6rden und ggf. n\u00f6tige Genehmigungen zu sorgen. Alle Scheinwerfer und Teile, die \u00fcber Publikum montiert werden, sind mit Seilen bzw. Ketten zu sichern. Traversen, Stative und Ger\u00e4te sind gegen Herab- und Umfallen sowie Kippen entsprechend zu sichern. Abh\u00e4ngig vom Veranstaltungsort sind auch ggf. Abspannungen vorzunehmen. Siehe auch Allgemeine technische Hinweise der Mietgegenst\u00e4nde. Bei Traversen ist auf die zul\u00e4ssige Durchbiegung und auf die maximal zul\u00e4ssige Punktlast zu achten. Die Last ist in jedem Fall gleichm\u00e4\u00dfig zu verteilen. Die Firma \u00fcbernimmt keinerlei Haftung oder Schadenersatzanspr\u00fcche aus Sch\u00e4den die sich durch jegliche Mi\u00dfachtung der technischen Gegebenheiten ergeben. F\u00fcr Transportsch\u00e4den haftet der Mieter, auch wenn in dessen Auftrag an Dritte geliefert wird. Beim Betrieb und Einsatz jeglicher Ger\u00e4te sind die entsprechenden Schutzbestimmungen laut VDE und DIN zu beachten. Die Firma ist f\u00fcr keinerlei entstandene Sch\u00e4den und Verletzungen am Mieter sowie weiterer Personen haftbar. Bei Gesundheitssch\u00e4digung ist ein Arzt aufzusuchen. Das Einholen s\u00e4mtlicher Genehmigungen obliegt dem Veranstalter. Hinsichtlich allf\u00e4lliger Kosten f\u00fcr AKM, diverse Genehmigungen usw. ist der Veranstalter bzw. Auftraggeber verantwortlich und h\u00e4lt die Firma\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0 schad- und klaglos.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 9\u00a0VERSICHERUNG<\/h2>\n<p>Der Mieter ist verpflichtet, das allein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Besch\u00e4digung, Haftpflicht) ordnungsgem\u00e4\u00df und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT auf Verlangen nachzuweisen. Ein Haftungs\u00fcbergang auf\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0als Vermieter wird f\u00fcr alle F\u00e4lle (Personensch\u00e4den, Materialverlust, Folgesch\u00e4den durch technische Defekte) vollinhaltlich ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl ist polizeiliche Meldung unbedingt erforderlich, und sofort zu geschehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 10\u00a0RECHTE DRITTER<\/h2>\n<p>Der Mieter hat die Ger\u00e4te von allen Belastungen, in Anspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanma\u00dfungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet den Vermieter unter \u00dcberlassung aller notwendigen Unterlagen unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Ger\u00e4te dennoch gepf\u00e4ndet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter tr\u00e4gt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind. Der Mieter hat kein Recht auf Ver\u00e4u\u00dferung oder Verpf\u00e4ndung der Gegenst\u00e4nde. Ein Versto\u00df gegen dieses Recht wird als Veruntreuung gewertet und gem\u00e4\u00df StGB geahndet. Pf\u00e4ndforderungen f\u00fcr uns unbeteiligter dritter Parteien d\u00fcrfen nicht am Verleihger\u00e4t der Firma exekutiert werden. Den Mieter trifft die dahingehende Aufkl\u00e4rungspflicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 11\u00a0K\u00dcNDIGUNG VON VERTR\u00c4GEN<\/h2>\n<p>Unbeschadet der im Punkt 4 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gek\u00fcndigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0zus\u00e4tzliche Leistungen zu erbringen sind.\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0ist zur fristlosen K\u00fcndigungen berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pf\u00e4ndungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen erfolgen oder wenn \u00fcber sein Verm\u00f6gen das Insolvenzverfahren oder ein au\u00dfergerichtliches Vergleichsverfahren er\u00f6ffnet wird. Der Versto\u00df gegen die Bestimmungen im Punkt 8 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0 zur fristlosen K\u00fcndigung des gesamten Vertrages, ohne das es einer Abmahnung bedarf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 12\u00a0R\u00dcCKGABE DER MIETGEGENST\u00c4NDE<\/h2>\n<p>Die R\u00fcckgabe kann nur w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftszeiten erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, die Ger\u00e4te vollst\u00e4ndig, im sauberen einwandfreiem Zustand und geordnet zur\u00fcckzugeben.\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0beh\u00e4lt sich die eingehende Pr\u00fcfung der zur\u00fcckgegebenen Mietgegenst\u00e4nde nach der Entgegennahme vor. Die r\u00fcgelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollst\u00e4ndigkeit und des Zustandes der zur\u00fcckgegebenenMietgegenst\u00e4nde. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies jedoch nicht m\u00f6glich, so hat der Mieter\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0hiervon unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. F\u00fcr jeden Tag, den der R\u00fcckgabetermin \u00fcberschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Verg\u00fctung zu entrichten.\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT bleibt die Geltendmachung weiterer Sch\u00e4den vorbehalten. Die Verg\u00fctung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, indem der urspr\u00fcnglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der urspr\u00fcnglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 13\u00a0SCHRIFTFORM<\/h2>\n<p>Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird diese auch durch \u00dcbermittlung durch Fernkopie (Telefax) bewahrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 14\u00a0SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/h2>\n<p>F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0und dem Mieter gilt das Recht der Republik \u00d6sterreich. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erf\u00fcllungsort sowie Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist 5700 Zell am See. Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zul\u00e4ssige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwellen am n\u00e4chsten kommt. M\u00fcndliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. \u00c4nderungen dieser Bestimmungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Mit Erteilung eines Auftrags, auch m\u00fcndlich erkennt der Mieter die Verleihbedingungen und allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma\u00a0PR-EVENTMANAGEMENT\u00a0vollinhaltlich an. \u00c4nderungen m\u00fcssen schriftlich erfolgen und bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung. Beanstandungen jeglicher Art m\u00fcssen schriftl. binnen 5 Werktagen ab Rechnungserhalt erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"right\">\u00c4nderungen und Druckfehler vorbehalten<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>News Lasershow Feuerwerk Technikverleih Artists Catering ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTS- UND VERLEIHBEDINGUNGEN \u00a7 1\u00a0ALLGEMEINES Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverh\u00e4ltnisse zwischen der Firma PR-EVENTMANAGEMENT und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung bzw. den Kauf von Gegenst\u00e4nden und hiermit zusammenh\u00e4ngend die Sach- und Dienstleistungen von PR-EVENTMANAGEMENT zum Gegenstand haben. 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